Stand 21.10.2026 · Quellen LBA, EASA

Nachweis-Check: Was brauche ich für meine Drohne?

Vier Fragen – das Ergebnis zeigt alle Pflichten, jede mit Quelle.

Frage 1 von 4ca. 30 Sek.

1. Wie schwer ist deine Drohne?

Mit Akku – steht im Datenblatt.

2. Welche Klasse steht drauf?

Kleines Etikett „C0“ … „C4“ am Gerät.

Wo steht die Klasse? Das Kennzeichen („C0“ bis „C4“) muss mindestens 5 mm groß, sichtbar und dauerhaft auf der Drohne selbst und auf ihrer Verpackung angebracht sein. Quelle

3. Hat sie eine Kamera?

Oder einen anderen Sensor, der Personen erfassen kann (z. B. Mikrofon).

4. Ist sie als Spielzeug verkauft?

Steht in der Anleitung oder auf der Verpackung (CE, Altersangabe).

So rechnet der Check

Der Check bildet die offene Kategorie nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ab: Klasse und Gewicht bestimmen die Unterkategorie (A1, A2, A3) und damit den Nachweis. Ob du dich registrieren musst, hängt vom Gewicht, von Kamera oder Sensor und von der Spielzeug-Eigenschaft ab (Art. 14 Abs. 5). Die Haftpflicht ist immer Pflicht (§ 43 LuftVG). Jede Aussage im Ergebnis stammt aus einer Datei mit Quelle und Abrufdatum; was noch nicht amtlich belegt ist, steht dort als Platzhalter.

Nicht abgedeckt: spezielle Kategorie (z. B. über 120 m, außer Sichtweite, ab 25 kg), Modellflug in Vereinen, Flüge in Gebäuden.

Quellen (abgerufen 21.10.2026)

Mehr Hintergrund steht in den Ratgebern, etwa zum Kompetenznachweis A1/A3 und zur Registrierung beim LBA.

Keine Rechtsberatung – verbindlich sind LBA und Behörden.