Stand 21.10.2026 · Quellen LBA, EASA
Nachweis-Check: Was brauche ich für meine Drohne?
Vier Fragen – das Ergebnis zeigt alle Pflichten, jede mit Quelle.
So rechnet der Check
Der Check bildet die offene Kategorie nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 ab: Klasse und Gewicht bestimmen die Unterkategorie (A1, A2, A3) und damit den Nachweis. Ob du dich registrieren musst, hängt vom Gewicht, von Kamera oder Sensor und von der Spielzeug-Eigenschaft ab (Art. 14 Abs. 5). Die Haftpflicht ist immer Pflicht (§ 43 LuftVG). Jede Aussage im Ergebnis stammt aus einer Datei mit Quelle und Abrufdatum; was noch nicht amtlich belegt ist, steht dort als Platzhalter.
Nicht abgedeckt: spezielle Kategorie (z. B. über 120 m, außer Sichtweite, ab 25 kg), Modellflug in Vereinen, Flüge in Gebäuden.
Quellen (abgerufen 21.10.2026)
- LBA: Fernpiloten (Übersicht Fernpiloten-Zertifikate)
- LBA: EU-Kompetenznachweis A1/A3
- LBA: EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
- LBA: Anforderungen an Fernpiloten in der offenen Kategorie
- LBA: Fragen und Antworten zu Drohnen
- LBA: FAQ zum EU-Kompetenznachweis
- LBA: UAS-Betreiberregistrierung
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, konsolidiert 01.05.2025
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945, konsolidiert 24.06.2025
- § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Gebührenverzeichnis LuftKostV (Anlage zu § 2 Abs. 1)
- dipul: Geografische Gebiete
Mehr Hintergrund steht in den Ratgebern, etwa zum Kompetenznachweis A1/A3 und zur Registrierung beim LBA.
Keine Rechtsberatung – verbindlich sind LBA und Behörden.