Beim Drohnenführerschein gibt es Ausnahmen, bei der Registrierung auch. Bei der Haftpflicht nicht: Das Luftverkehrsgesetz verpflichtet jeden Halter einer Drohne dazu, egal wie leicht sie ist. Was dieser Ratgeber nicht tut: Tarife bewerten. Er zeigt, was gesetzlich gilt und welche Fragen du einem Angebot stellen solltest.
Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
Ja. Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten; ausgenommen sind nur Bund und Länder als Halter (§ 43 Abs. 2 LuftVG). Das LBA formuliert es für Drohnen so: Der Betreiber muss eine Haftpflichtversicherung für die Haftung im Schadensfall gegenüber Dritten abschließen, und der Betrieb ohne sie ist eine Ordnungswidrigkeit (LBA-FAQ).
Wie teuer ein Verstoß werden kann, steht in den Bußgeldvorschriften: Wer die Haftpflichtversicherung nicht unterhält, handelt ordnungswidrig, und der Rahmen reicht bis zu einer Geldbuße von 50.000 € (§ 58 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 3 LuftVG). Das ist die gesetzliche Obergrenze, kein Regelsatz.
Eine Gewichtsgrenze kennt die Vorschrift nicht (§ 43 LuftVG). Auch wer mit einer Mini-Drohne keinen Nachweis und keine Registrierung braucht, braucht die Versicherung. Was das für leichte Drohnen und Spielzeug bedeutet, steht im eigenen Ratgeber Versicherung für Mini-Drohnen.
Wen die Pflicht trifft
Gemeint ist der Halter, im Drohnenrecht der Betreiber – also die Person, die für die Drohne verantwortlich ist und sich gegebenenfalls beim LBA registriert. Bei der Registrierung als Betreiber gibst du den Namen des Versicherers und die Nummer der Police an (LBA: Registrierung). Ohne diese Angabe zeigt dir das Nutzerkonto keine e-ID an.
Wichtig ist die Trennung von zwei Rollen. Der Betreiber ist wie der Halter beim Auto, der Fernpilot wie der Fahrer (LBA-FAQ). Gibt es nach einem Vorfall Fragen und ist der Pilot nicht vor Ort zu ermitteln, spricht die Behörde über die e-ID zuerst den Betreiber an. Deshalb liegt die Versicherungspflicht bei ihm, auch wenn er selbst gar nicht geflogen ist.
Leihst du deine Drohne aus oder fliegt jemand anderes unter deiner Betreibernummer, rät das LBA, vorher mit der Versicherung zu klären, ob dann Schutz besteht. Das betrifft Familie und Freunde genauso wie Mitarbeiter.
Was die Haftpflicht abdeckt – und was nicht
Die gesetzliche Pflicht betrifft Schäden, die du anderen zufügst: Die Drohne stürzt auf ein Auto, verletzt eine Person oder beschädigt ein Dach. Für diese Versicherung gelten die Regeln der Pflichtversicherung aus dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 43 Abs. 3 LuftVG).
Schäden an deiner eigenen Drohne gehören nicht zu dieser Pflicht. Ob und wie man die absichert, ist eine freiwillige Entscheidung und hat mit der gesetzlichen Haftpflicht nichts zu tun.
Den Nachweis über die Versicherung musst du beim Fliegen dabeihaben (LBA-FAQ). Ein Foto oder PDF auf dem Handy ist praktisch; ob dein Versicherer eine bestimmte Form vorgibt, steht in den Unterlagen.
Neue Versicherung? LBA-Konto aktualisieren
Wechselst du den Versicherer oder bekommst eine neue Policennummer, gehört die Änderung ins LBA-Nutzerkonto. Registrierte Betreiber müssen jede Änderung ihrer Daten unverzüglich mitteilen (§ 66a Abs. 3 LuftVG). Das LBA nennt die Versicherung ausdrücklich unter den Daten, die du nach der Anmeldung im Dashboard selbst bearbeitest (LBA-FAQ).
Ein Bußgeld nur wegen eines vergessenen Updates ist möglich: Wer eine Änderung nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, handelt ordnungswidrig (§ 58 Abs. 1 Nr. 19 LuftVG). Einmal im Jahr den Eintrag zu prüfen, kostet nur eine Minute.
Bevor du ein Angebot einholst
Drei Fragen an dich selbst machen den Vergleich leichter, weil du sie jedem Versicherer gleich stellen kannst:
- Welche Drohnen? Notiere Modell, Startgewicht laut Datenblatt und wie viele Geräte du hast. Manche Verträge nennen Gewichtsgrenzen oder zählen Drohnen einzeln.
- Wer fliegt? Nur du, auch Partner und Kinder, oder Mitarbeiter? Davon hängt ab, ob andere Piloten eingeschlossen sein müssen.
- Wo und wofür? Nur privat in Deutschland, auch im Urlaub, auch für bezahlte Aufträge?
Mit diesen Antworten im Kopf fällt es leichter, die Prüfpunkte unten in einem konkreten Angebot wiederzufinden.
Darauf achten beim Vertrag
Diese Punkte sind Prüffragen, keine Aussagen über bestimmte Tarife. Leg das Angebot oder deine bestehenden Bedingungen daneben und hake ab:
- Drohnen ausdrücklich eingeschlossen? Verlass dich nicht darauf, dass deine private Haftpflicht Drohnen automatisch mitversichert. Prüfe in den Bedingungen, ob Drohnen genannt sind und bis zu welchem Gewicht.
- Deckungssumme im Tarif prüfen. Wie hoch sie sein muss, ist für Hobby-Drohnen gesetzlich nicht eindeutig geregelt (§ 43 LuftVG verweist auf eine Rechtsverordnung). Steht keine klare Summe im Angebot, frag nach.
- Privat oder gewerblich? Luftrechtlich gelten für beide dieselben Regeln (LBA-FAQ). Versicherungsverträge unterscheiden aber oft danach. Wer mit Drohnenfotos Geld verdient, sollte das im Vertrag geklärt haben.
- Andere Piloten mitversichert? Siehe oben: vorab klären, wenn Familie, Freunde oder Mitarbeiter fliegen.
- Ausland: Die EU-Drohnenregeln gelten in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz (LBA-FAQ). Ob dein Vertrag dort gilt, ist eine eigene Frage: Prüfe den Geltungsbereich.
- Selbstbeteiligung und Ausschlüsse: Steht etwas über Flüge außerhalb der Regeln, etwa ohne Nachweis oder in Geo-Zonen? Lies diese Stellen vor dem Abschluss.
Versicherung und die übrigen Pflichten
Ausnahmen von der Pflicht gibt es kaum. Bund und Länder sind als Halter befreit; bei der Registrierung tragen sie statt einer Policennummer „Selbstversicherer Bund“ oder „… Land“ ein (LBA-FAQ). Für Privatpersonen, Vereine und Unternehmen gilt die Pflicht ohne Einschränkung.
Die Versicherung ersetzt weder den Führerschein noch die Registrierung. Ab 250 g brauchst du in aller Regel alle drei: den Kompetenznachweis A1/A3, die Registrierung mit e-ID und die Haftpflicht (LBA: Was benötige ich zum Fliegen?). Welche Kombination für deine Drohne gilt, rechnet der Nachweis-Check in vier Fragen aus.
Häufige Fragen
Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 43 Abs. 2 LuftVG muss der Halter einer Drohne eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Ohne sie zu fliegen, ist laut LBA eine Ordnungswidrigkeit; ausgenommen sind nur Bund und Länder als Halter.
Zahlt meine private Haftpflicht für Schäden durch die Drohne?
Das hängt vom Vertrag ab und lässt sich nicht allgemein sagen. Prüfe in den Bedingungen, ob Drohnen ausdrücklich eingeschlossen sind und bis zu welchem Gewicht. Im Zweifel lass dir den Einschluss schriftlich bestätigen.
Wie hoch muss die Deckungssumme sein?
Wie hoch die Deckungssumme sein muss, ist für Hobby-Drohnen gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Vergleiche deshalb die Deckungssumme im Tarif und frag beim Versicherer nach, wenn sie nicht klar genannt ist.
Muss ich den Versicherungsnachweis beim Fliegen dabeihaben?
Ja. Laut LBA ist während des Drohnenbetriebs ein gültiger Versicherungsnachweis mitzuführen.
Quellen
Alle Seiten abgerufen am 21.10.2026.