Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist das, was meistens „Drohnenführerschein“ genannt wird. Du machst ihn komplett online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Er beweist, dass du die Grundregeln für Drohnen mit geringem Risiko kennst. Hier steht, wer ihn braucht, wie die Prüfung abläuft, was sie kostet, wie lange der Nachweis gilt und wie du ihn verlängerst.
Wer braucht den Kompetenznachweis A1/A3?
Pflicht ist er für alle Fernpiloten, die in der offenen Kategorie eine Drohne mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g oder mehr fliegen. So steht es auf der Fernpiloten-Seite des LBA. Die gleiche Seite nennt die Ausnahme: Für Drohnen der Klasse C0 und Drohnen unter 250 g ist der Nachweis in der Unterkategorie A1 nicht verpflichtend. Das LBA empfiehlt das kostenlose Online-Training trotzdem.
In der Verordnung (EU) 2019/947 sieht das so aus: Für die Klasse C1 in der Unterkategorie A1 verlangt Punkt UAS.OPEN.020 Nummer 4 Buchstabe b den Online-Lehrgang mit bestandener Online-Theorieprüfung, und Punkt UAS.OPEN.040 Nummer 3 verlangt dasselbe für jeden Flug in der Unterkategorie A3, also mit C2-, C3- und C4-Drohnen, mit Eigenbauten ab 250 g und mit Bestandsgeräten ohne Klasse, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden (VO (EU) 2019/947, konsolidiert, Art. 20). Wer seine C2-Drohne näher an Menschen fliegen will (Unterkategorie A2), braucht zusätzlich das Fernpiloten-Zeugnis A2. Der Kompetenznachweis A1/A3 ist dafür der erste Schritt.
Wichtig ist die Trennung von zwei Rollen: Der Kompetenznachweis gehört zum Fernpiloten, also zu der Person, die steuert. Die Registrierung mit e-ID gehört zum Betreiber, also zum „Halter“ der Drohne. Das LBA vergleicht das in seinen Fragen und Antworten mit Fahrer und Halter beim Auto. Auch wer unter 250 g ohne Nachweis fliegen darf, muss sich bei einer Drohne mit Kamera in der Regel trotzdem als Betreiber registrieren (Ausnahme: Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG). Ob das für deine Drohne gilt, zeigt der Nachweis-Check.
Mindestalter
Fernpiloten in der offenen Kategorie müssen mindestens 16 Jahre alt sein (Art. 9 Abs. 1 der VO (EU) 2019/947). Kein Mindestalter gilt laut Art. 9 Abs. 2 für Spielzeug-Drohnen der Klasse C0 in der Unterkategorie A1, für selbst gebaute Drohnen unter 250 g und für das Fliegen unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten, der die Voraussetzungen erfüllt. Das LBA bestätigt in seinen Fragen und Antworten, dass in Deutschland die Grenze von 16 Jahren gilt.
Ablauf beim LBA in vier Schritten
Das LBA bietet Online-Training und Online-Theorieprüfung seit dem 31.12.2020 an (LBA: Kompetenznachweis A1/A3). Der Weg dorthin steht auf der Fernpiloten-Seite des LBA:
- Online-Training durcharbeiten. Es ist kostenlos und besteht aus Modulen mit Texten, Grafiken und Erklärvideos. Nach jedem Modul folgen Übungsaufgaben. Du kannst das Training so oft wiederholen, wie du willst.
- Trainingsprüfung bestehen. Erst danach bekommst du den Link zur Anmeldung für die eigentliche Prüfung.
- Konto anlegen oder anmelden. Wer schon als Betreiber registriert ist, meldet sich mit seinen Daten an. Wer nur Fernpilot ist, legt ein Konto an und überspringt laut LBA die Schritte 4 und 5 der Registrierung, lädt also kein Ausweisdokument hoch und trägt keine Versicherung ein.
- Online-Prüfung ablegen. Danach lädst du den Nachweis direkt im LBA-Nutzerkonto herunter und speicherst oder druckst ihn.
Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Fachgebieten. Bestanden hast du mit mindestens 75 % richtigen Antworten; klappt es nicht, kannst du die Prüfung wiederholen (LBA: Kompetenznachweis A1/A3). Die neun Sachgebiete legt Punkt UAS.OPEN.020 Nummer 4 Buchstabe b der VO (EU) 2019/947 fest: Flugsicherheit, Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zu UAS, Schutz der Privatsphäre und der Daten, Versicherung sowie Luftsicherheit.
Den Nachweis musst du bei jedem Flug dabeihaben, elektronisch (etwa auf dem Smartphone) oder ausgedruckt (LBA: Fernpiloten). Eine Karte im Scheckkartenformat stellt das LBA nicht aus. Laut FAQ zum Kompetenznachweis darfst du das Dokument aber zum Beispiel auf eine Plastikkarte drucken lassen, wenn Inhalt und Proportionen gleich bleiben und der QR-Code maschinenlesbar bleibt.
Was kostet der Drohnenführerschein A1/A3?
Das Online-Training ist kostenlos. Für die Ausstellung des Kompetenznachweises erhebt das LBA eine Gebühr von 25,00 €. Die Gebühr fällt nur einmal an, auch wenn du die Prüfung mehrmals ablegst (FAQ zum Kompetenznachweis). Der Betrag steht auch im amtlichen Gebührenverzeichnis: Abnahme der Online-Theorieprüfung und Ausstellung der Bescheinigung nach UAS.OPEN.020 Nummer 4 Buchstabe b, 25 EUR (LuftKostV, Gebührenverzeichnis).
Bezahlt wird nicht an der Kasse, sondern per Gebührenbescheid. Laut Meldung des LBA vom 16.06.2025 stellt das Amt diese Bescheide im persönlichen Nutzerkonto bereit und weist per E-Mail vom Absender „lba-openuav.de“ darauf hin. Grundlage ist die Kostenverordnung, die seit dem 18.06.2021 gilt (LBA: FAQ-Gebühren).
Alle Gebühren nebeneinander stehen in der Kostenübersicht zum Drohnenführerschein. Zum Vergleich: Die Registrierung als Betreiber kostet für Privatpersonen 20,00 € (LBA: Betreiberregistrierung). Das Fernpiloten-Zeugnis A2 kostet beim LBA 30,00 € plus die Gebühr der Prüfstelle, die jede Prüfstelle selbst festlegt (FAQ zum Kompetenznachweis).
Wie lange ist der Nachweis gültig?
Der Kompetenznachweis A1/A3 gilt fünf Jahre. Das legt Punkt UAS.OPEN.070 der VO (EU) 2019/947 fest, und das LBA nennt dieselbe Frist ab Ausstellungsdatum (LBA: Fragen und Antworten). Erwirbst du später einen höherwertigen Nachweis, etwa das Zeugnis A2, gilt dessen Ablaufdatum für alle Symbole auf dem kombinierten Zertifikat (LBA: Fernpiloten).
Der Nachweis gilt nicht nur in Deutschland. Laut LBA gilt die EU-Drohnenverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz, und der „EU-Drohnenführerschein“ gilt dort ebenso. Die geografischen Gebiete mit Flugbeschränkungen regelt aber jedes Land selbst, deshalb vor der Reise nachsehen.
Verlängerung
Ist dein Kompetenznachweis weniger als 12 Monate gültig, meldest du dich im LBA-Nutzerkonto an und verlängerst ihn dort (Schritte im Ratgeber Verlängern). Die neue Gültigkeit beginnt am Tag der Verlängerung; Restlaufzeit wird nicht angerechnet (LBA: Fernpiloten). Für die Verlängerung oder Änderung eines Fernpiloten-Nachweises erhebt das LBA 15,00 € (ebenda).
Willst du nicht verlängern, musst du nichts tun. Die Nachweise laufen laut LBA-FAQ automatisch aus, und dafür entstehen keine Gebühren. Eine Pilotenlizenz aus der bemannten Luftfahrt ersetzt den Nachweis übrigens nicht und lässt sich auch nicht umschreiben (FAQ zum Kompetenznachweis).
Was der Nachweis nicht erledigt
Mit dem Kompetenznachweis bist du nicht automatisch registriert und nicht versichert. Für Drohnen ab 250 g und für Drohnen mit Kamera, die kein Spielzeug sind, brauchst du zusätzlich die Registrierung als Betreiber mit e-ID, und für jede Drohne eine Haftpflichtversicherung (§ 43 LuftVG). Außerdem gelten in der offenen Kategorie immer die Grundregeln, zum Beispiel höchstens 120 m Flughöhe und Sichtkontakt (Art. 4 der VO (EU) 2019/947). Den Überblick für deine Drohne gibt der Nachweis-Check.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Drohne unter 250 g einen Drohnenführerschein?
Nein, nicht in der Unterkategorie A1. Für Drohnen der Klasse C0 und Drohnen unter 250 g ist der Kompetenznachweis A1/A3 laut LBA dort nicht verpflichtend. Die Registrierung als Betreiber kann trotzdem Pflicht sein, etwa wenn die Drohne eine Kamera hat.
Was kostet der Kompetenznachweis A1/A3?
Das LBA erhebt für die Ausstellung einmalig 25,00 Euro. Das Online-Training ist kostenlos, und die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Wie lange ist der Kompetenznachweis A1/A3 gültig?
Fünf Jahre ab Ausstellung. Ist er weniger als 12 Monate gültig, kannst du ihn im LBA-Nutzerkonto verlängern; dafür fallen 15,00 Euro an.
Ab welchem Alter kann ich den Kompetenznachweis machen?
Fernpiloten in der offenen Kategorie müssen in Deutschland mindestens 16 Jahre alt sein. Ausnahmen gelten unter anderem für Spielzeug-Drohnen der Klasse C0 und für das Fliegen unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten mit Nachweis.
Quellen
Alle Seiten abgerufen am 21.10.2026.
- LBA: Fernpiloten (Übersicht Fernpiloten-Zertifikate, Gültigkeit, Gebühren)
- LBA: EU-Kompetenznachweis A1/A3
- LBA: FAQ zum EU-Kompetenznachweis
- LBA: Fragen und Antworten zu Drohnen (Allgemeines, Gebühren, Registrierung)
- LBA: Gebührenbescheid im Nutzerkonto (Meldung vom 16.06.2025)
- LBA: UAS-Betreiberregistrierung (Gebühren)
- § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG): Haftpflichtversicherung
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, konsolidierte Fassung vom 01.05.2025 (EUR-Lex)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV), Gebührenverzeichnis