Stand 21.10.2026 · Quellen LBA, EU-Verordnung

Drohnenführerschein verlängern: A1/A3 und A2 nach 5 Jahren

Kompetenznachweis und Fernpiloten-Zeugnis gelten fünf Jahre. Hier steht, ab wann du verlängern kannst, warum zu früh nichts bringt, was es kostet und was nach dem Ablauf gilt.

Keine Rechtsberatung – verbindlich sind LBA und Behörden.

Zeitstrahl Drohnenführerschein: 5 Jahre gültig ab Ausstellung, Verlängerung im LBA-Nutzerkonto erst im letzten Jahr möglich, neue 5 Jahre ab dem Tag der Verlängerung, Gebühr 15 Euro.
Gültigkeit und Verlängerungsfenster des Kompetenznachweises A1/A3 nach VO (EU) 2019/947 (UAS.OPEN.070) und LBA. Schematisch. Als Bild (WebP, 1600 × 1000 px)

Fünf Jahre nach der Ausstellung läuft jeder Drohnenführerschein ab, egal ob Kompetenznachweis A1/A3 oder Fernpiloten-Zeugnis A2. Das Verlängern selbst ist kurz, aber zwei Regeln entscheiden, wann es sich lohnt: das Fenster im letzten Jahr und der Neubeginn ab dem Verlängerungstag.

Wie lange gilt der Drohnenführerschein?

Die Verordnung sagt es knapp: Online-Theoriekenntnisse und Zeugnisse für Fernpiloten gelten für fünf Jahre (UAS.OPEN.070 Nr. 1 der VO (EU) 2019/947). Das LBA zählt ab dem Ausstellungsdatum (LBA: FAQ-Gebühren). Das Datum steht auf deinem Nachweis.

Hast du nach dem Kompetenznachweis noch das Zeugnis A2 erworben, gibt es nur noch ein Ablaufdatum: Das des höherwertigen Nachweises gilt für alle Symbole auf dem kombinierten Zertifikat (LBA: Verlängerung). Mit dem Zeugnis A2 verschiebt sich also auch das Ende von A1/A3.

Kompetenznachweis A1/A3 verlängern

Das Fenster öffnet sich, wenn dein Nachweis weniger als 12 Monate gültig ist. Dann meldest du dich im LBA-Nutzerkonto auf der Prüfungsplattform an; Benutzername ist deine E-Mail-Adresse (LBA: Verlängerung). Es ist dasselbe Konto, in dem du damals die Prüfung abgelegt hast.

Wichtig für den Zeitpunkt: Die neue Gültigkeit berechnet sich ab dem Tag der Verlängerung, ohne die Restgültigkeit (LBA: Verlängerung). Verlängerst du elf Monate vor Ablauf, verfallen diese elf Monate. Wer viel fliegt, verlängert deshalb eher kurz vor dem Ende, aber nicht zu knapp, damit keine Lücke entsteht.

Was im Konto bei der Verlängerung genau abgefragt wird, beschreibt das LBA nicht. Die Verordnung nennt als Voraussetzung innerhalb der Gültigkeit entweder einen erneuten Befähigungsnachweis oder eine Auffrischungsschulung in den Sachgebieten der Prüfung (UAS.OPEN.070 Nr. 2, VO (EU) 2019/947). Rechne also mit Lernstoff oder Fragen.

Die Gebühr für die Verlängerung oder Änderung eines Fernpiloten-Nachweises beträgt 15,00 € (LBA: Gebühren). Sie kommt wie bei der Erstausstellung als Gebührenbescheid ins Nutzerkonto. Alle anderen Beträge stehen in der Kostenübersicht.

Vorher lohnt ein Blick auf die Zugangsdaten. Benutzername ist die E-Mail-Adresse von damals (LBA-FAQ). Hat sie sich geändert, schreibst du dem LBA eine kurze E-Mail und bekommst einen Antrag auf Datenänderung zurück; ein vergessenes Passwort setzt du selbst über die Funktion „Passwort vergessen“ zurück. Klappt die Anmeldung am Handy nicht, rät das LBA zu einem anderen Gerät oder Browser.

Fernpiloten-Zeugnis A2 verlängern

Für das Zeugnis A2 gibt es keinen Knopf im Konto. Das LBA nennt drei Wege (LBA: Verlängerung):

  • eine Auffrischungsschulung bei einer benannten Prüfstelle, auch online möglich,
  • eine erneute Prüfung bei einer benannten Prüfstelle,
  • ein höherwertiges Zertifikat, also das Zeugnis für Standardszenarien (STS).

Das geht laut LBA auch, wenn du das Zeugnis ursprünglich im Ausland erworben hast. Die Prüfstellen stehen in der Liste des LBA. Was die Prüfstelle dafür verlangt, ist kein amtlicher Betrag. Wie das Zeugnis überhaupt entsteht, steht im Ratgeber A2.

Abgelaufen – was jetzt?

Wer nicht verlängert, muss nichts unternehmen. Die Nachweise laufen automatisch aus, und dafür fallen keine Gebühren an (LBA: FAQ-Gebühren). Ab dann fehlt dir aber der Nachweis für jede Drohne, für die er Pflicht ist; bei Drohnen unter 250 g und der Klasse C0 in der Unterkategorie A1 ist er das ohnehin nicht.

Willst du nach dem Ablauf wieder fliegen, ist der Weg strenger. Für die Verlängerung nach Ablauf verlangt die Verordnung den Befähigungsnachweis; eine bloße Auffrischungsschulung reicht dann nicht (UAS.OPEN.070 Nr. 3, VO (EU) 2019/947). Praktisch heißt das: Prüfung erneut ablegen. Die Schritte dafür beschreibt der Ratgeber zum Kompetenznachweis A1/A3.

Kurz gesagt

Notiere dir das Ablaufdatum. Plane die Verlängerung in den letzten Monaten vor dem Ende, halte die Zugangsdaten zum LBA-Konto bereit und rechne mit 15 € Gebühr (LBA). Ob du für deine Drohne überhaupt einen Nachweis brauchst, zeigt der Nachweis-Check.

Häufige Fragen

Wann kann ich meinen Drohnenführerschein A1/A3 verlängern?

Sobald er weniger als 12 Monate gültig ist. Dann meldest du dich im LBA-Nutzerkonto an und verlängerst dort. Die neuen fünf Jahre zählen ab dem Tag der Verlängerung, Restlaufzeit wird nicht angerechnet.

Was kostet die Verlängerung?

15,00 Euro für die Verlängerung oder Änderung eines Fernpiloten-Nachweises. Das gilt für den Kompetenznachweis A1/A3 und für das Zeugnis A2.

Was passiert, wenn ich nicht verlängere?

Der Nachweis läuft automatisch aus, Kosten entstehen nicht. Danach darfst du keine Drohne mehr fliegen, für die ein Nachweis Pflicht ist. Nach dem Ablauf reicht eine Auffrischung nicht mehr: Du musst die Befähigung erneut nachweisen.

Quellen

Alle Seiten abgerufen am 21.10.2026.

  1. LBA: Verlängerung von Fernpiloten-Zertifikaten
  2. LBA: Fernpiloten (Gültigkeit und Gebühren)
  3. LBA: Fragen und Antworten zu Drohnen (FAQ-Gebühren)
  4. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, konsolidierte Fassung vom 01.05.2025 (EUR-Lex)
  5. LBA: Liste der benannten Prüfstellen für Fernpiloten (PStF)