Stand 21.10.2026 · Quellen LBA, EU-Verordnung

Drohnenführerschein Kosten: alle amtlichen Gebühren

Was ein Drohnenführerschein kostet, legt für die Gebühren des LBA eine Verordnung fest. Diese Übersicht zeigt jeden amtlichen Betrag mit Quelle – und sagt ehrlich, wo es keinen amtlichen Preis gibt.

Keine Rechtsberatung – verbindlich sind LBA und Behörden.

Kostenübersicht Drohnenführerschein: Online-Training kostenlos, Kompetenznachweis A1/A3 25 Euro, Fernpiloten-Zeugnis A2 30 Euro plus Preis der Prüfstelle, Registrierung 20 Euro, Verlängerung 15 Euro.
Amtliche Gebühren des LBA nach dem Gebührenverzeichnis der LuftKostV, Abschnitt Drohnen. Prüfstellen und Versicherung haben keinen amtlichen Preis. Als Bild (WebP, 1600 × 1000 px)

Die Frage „Was kostet ein Drohnenführerschein?“ hat zwei Antworten. Die Gebühren des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) sind amtlich festgelegt und überall gleich. Lehrgänge, die Prüfung für das Zeugnis A2 und die Versicherung haben dagegen keinen amtlichen Preis. Die Tabelle zeigt nur, was sich belegen lässt.

Alle amtlichen Gebühren

Die Beträge stammen aus dem Gebührenverzeichnis der Kostenverordnung, Abschnitt Drohnen. Das LBA nennt auf seinen Seiten dieselben Zahlen.

Leistung Gebühr Quelle
Online-Training für den Kompetenznachweis A1/A3 kostenlos LBA: Fernpiloten
Online-Prüfung und Ausstellung Kompetenznachweis A1/A3 25 € LuftKostV Nr. 34
Verlängerung oder Änderung Kompetenznachweis A1/A3 15 € LuftKostV Nr. 35
Ausstellung Fernpiloten-Zeugnis A2 durch das LBA 30 € LuftKostV Nr. 37 a aa
Prüfung (und Lehrgang) bei der Prüfstelle für A2 nicht amtlich LBA-FAQ
Verlängerung oder Änderung Zeugnis A2 15 € LuftKostV Nr. 37 b
Registrierung als Betreiber, natürliche Person 20 € LuftKostV Nr. 41 a
Registrierung als Betreiber, juristische Person 50 € LuftKostV Nr. 41 b
Registrierung durch einen Luftsportverband, je Mitglied 5 € LuftKostV Nr. 41 c

Die Gebühr für den Kompetenznachweis fällt laut LBA nur einmal an, auch wenn du die Prüfung mehrmals versuchst. Für die Verlängerung oder Änderung eines Fernpiloten-Nachweises nennt die Fernpiloten-Seite 15,00 €.

Was du je nach Drohne zahlst

Welche Posten dich betreffen, hängt von Gewicht und Klasse ab. Drei typische Fälle, gerechnet nur mit den amtlichen Gebühren aus der Tabelle (LuftKostV):

  • Mini-Drohne unter 250 g mit Kamera (C0): kein Nachweis Pflicht, aber Registrierung 20 €. Summe: 20 € (LBA: Registrierung).
  • Drohne der Klasse C1, zum Beispiel um 500 g: Kompetenznachweis 25 € und Registrierung 20 €. Summe: 45 € (LuftKostV).
  • C2-Drohne, nah an Menschen in A2: 25 € plus 30 € für das Zeugnis plus 20 € Registrierung, also 75 € beim LBA – dazu der Preis der Prüfstelle (LuftKostV).

Welche Pflichten für deine Drohne genau gelten, rechnet der Nachweis-Check aus. Hintergrund zu den Prüfungen steht im Ratgeber A1/A3 und im Ratgeber A2.

Wo es keinen amtlichen Preis gibt

Prüfstelle für A2. Die benannten Prüfstellen erheben eigene Gebühren, oft zusammen mit einem Lehrgang. Das LBA macht dazu ausdrücklich keine Angaben, weil jede Stelle ihren Preis selbst festlegt (FAQ zum Kompetenznachweis). Ein geschätzter Durchschnitt wäre hier erfunden, deshalb steht keiner da.

Kurse und Apps zur Vorbereitung. Für den Kompetenznachweis A1/A3 brauchst du keinen bezahlten Kurs; das Lehrmaterial des LBA steht kostenlos bereit. Ob dir ein Kurs trotzdem hilft, entscheidest du selbst.

Haftpflichtversicherung. Sie ist Pflicht, ihr Preis hängt aber vom Tarif ab. Worauf es beim Vertrag ankommt, steht im Ratgeber Drohnenversicherung.

Einmalig oder regelmäßig?

Die Registrierungsgebühr ist einmalig. Löschst du die Registrierung und kaufst später wieder eine registrierungspflichtige Drohne, wird eine neue Registrierung fällig, und die kostet erneut (LBA: FAQ-Gebühren). Wer nur eine Pause einlegt, kann den Status im Nutzerkonto stattdessen auf „inaktiv“ setzen.

Die Fernpiloten-Nachweise kosten einmal bei der Ausstellung und gelten dann fünf Jahre. Verlängern kostet erneut, nicht verlängern kostet nichts: Die Nachweise laufen dann einfach aus (LBA: FAQ-Gebühren). Wie das Verlängern abläuft, beschreibt der Ratgeber zum Verlängern.

Privatperson oder juristische Person?

Den Unterschied zwischen 20 € und 50 € bei der Registrierung macht nicht die Art der Nutzung, sondern die Rechtsform (LBA: Registrierung). Juristische Personen sind zum Beispiel Vereine, GmbHs oder Stiftungen. Wer als Einzelunternehmer oder Fotograf mit eigener Drohne Geld verdient, registriert sich trotzdem als natürliche Person, betont das LBA: Gewerbliche Tätigkeit und Rechtsform haben bei der Registrierung nichts miteinander zu tun.

So kommt die Rechnung

Bezahlt wird per Gebührenbescheid, den das LBA in deinem Nutzerkonto ablegt. Er ist keine Rechnung im Sinne des § 14 UStG und weist deshalb keine Mehrwertsteuer aus (LBA: FAQ-Gebühren). Die Gebührenpflicht entsteht mit der Leistung: Hast du einen Nachweis erhalten, ist die Gebühr fällig, auch wenn du danach nie fliegst.

Manche Bescheide kommen spät. Laut LBA gilt für die Gebühren eine Verjährungsfrist von vier Jahren ab Festsetzung durch den Bescheid; Leistungen ab dem 18.06.2021, als die Kostenverordnung in Kraft trat, können deshalb noch abgerechnet werden (LBA: FAQ-Gebühren).

Häufige Fragen

Was kostet ein Drohnenführerschein insgesamt?

Der Kompetenznachweis A1/A3 kostet beim LBA 25 Euro, das Online-Training ist kostenlos. Wer zusätzlich das Fernpiloten-Zeugnis A2 will, zahlt dem LBA 30 Euro und der Prüfstelle deren eigenen Preis. Die Registrierung als Betreiber kostet für Privatpersonen einmalig 20 Euro.

Muss ich die Gebühren jedes Jahr zahlen?

Nein. Die Ausstellungsgebühr fällt einmal je Nachweis an, die Registrierungsgebühr ebenfalls einmal. Kosten entstehen erst wieder, wenn du einen Nachweis nach fünf Jahren verlängerst (15 Euro) oder dich nach einer Löschung neu registrierst.

Wie bezahle ich die Gebühren beim LBA?

Per Gebührenbescheid. Das LBA stellt den Bescheid in deinem Nutzerkonto bereit und schickt dir eine E-Mail. Der Bescheid ist keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Quellen

Alle Seiten abgerufen am 21.10.2026.

  1. Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV), Gebührenverzeichnis
  2. LBA: Fernpiloten (Gebühren, Gültigkeit)
  3. LBA: FAQ zum EU-Kompetenznachweis (Kosten A1/A3 und A2)
  4. LBA: UAS-Betreiberregistrierung (Gebühren)
  5. LBA: Fragen und Antworten zu Drohnen (FAQ-Gebühren)