Stand 21.10.2026 · Quellen LBA, EU-Verordnung

Drohnenführerschein A2: Voraussetzungen, Prüfung, Kosten

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 erlaubt es, mit einer C2-Drohne näher an Menschen zu fliegen. Hier steht, wer es braucht, in welcher Reihenfolge du es erwirbst, was die Prüfung abfragt und welche Kosten amtlich feststehen.

Keine Rechtsberatung – verbindlich sind LBA und Behörden.

Abstände zu unbeteiligten Personen: Unterkategorie A2 mit C2-Drohne mindestens 30 m, im Langsamflug bis 5 m; Unterkategorie A3 mindestens 150 m zu Wohn- und Erholungsgebieten.
Abstände in A2 und A3 nach VO (EU) 2019/947, Anhang Teil A (UAS.OPEN.030 und UAS.OPEN.040). Schematisch, nicht maßstäblich. Als Bild (WebP, 1600 × 1000 px)

Mit dem Kompetenznachweis A1/A3 darfst du die meisten Drohnen fliegen, aber mit schweren Geräten musst du weit Abstand halten. Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2, oft „großer Drohnenführerschein“ genannt, schließt diese Lücke für eine Gerätegruppe: Drohnen der Klasse C2. Du erwirbst es in drei festen Schritten, der letzte findet nicht online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) statt, sondern bei einer Prüfstelle.

Wer braucht das Fernpiloten-Zeugnis A2?

Nur wer eine C2-Drohne in der Unterkategorie A2 betreiben will. Die Verordnung verlangt dort ein unbemanntes Luftfahrzeug, das als Klasse C2 gekennzeichnet ist, mit eingeschalteter und aktueller direkter Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung (UAS.OPEN.030 Nr. 3 der VO (EU) 2019/947). Eine C2-Drohne wiegt beim Start weniger als 4 kg, so steht es in Anhang Teil 3 der VO (EU) 2019/945.

Was die Unterkategorie A2 erlaubt, ist vor allem eine Frage des Abstands. Unbeteiligte Personen darfst du nicht überfliegen, waagerecht hältst du mindestens 30 m Abstand. Mit eingeschaltetem Langsamflugmodus darfst du bis auf 5 m heran, aber nur, nachdem du Wetter, Leistungsfähigkeit der Drohne und die Trennung des überflogenen Gebiets bewertet hast (UAS.OPEN.030 Nr. 1, VO (EU) 2019/947). Der Langsamflugmodus einer C2-Drohne begrenzt die Geschwindigkeit über Grund auf höchstens 3 m/s (VO (EU) 2019/945, Anhang Teil 3 Nr. 9).

Ohne Zeugnis bleibt dir mit derselben Drohne die Unterkategorie A3. Dort gilt ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten (LBA: Anforderungen in der offenen Kategorie). Für Fotos im Park oder in der Nähe von Häusern reicht A3 also meist nicht, für ein freies Feld schon.

Kein Weg nach A2 führt über eine Drohne ohne Klassenkennzeichnung. Solche Bestandsgeräte dürfen laut LBA-FAQ nur noch in A1 (unter 250 g) oder in A3 fliegen, auch wenn der Fernpilot ein Zeugnis A2 besitzt.

Voraussetzungen in drei Schritten

Die Reihenfolge ist vorgeschrieben. Das LBA nennt sie so:

  1. Kompetenznachweis A1/A3. Ohne den bestandenen Online-Test beim LBA geht nichts weiter. Wie das läuft, steht im Ratgeber zum Kompetenznachweis A1/A3.
  2. Praktisches Selbststudium. Du übst unter den Betriebsbedingungen der Unterkategorie A3 und erklärst danach schriftlich, dass du das Selbststudium abgeschlossen hast. Das LBA stellt dafür ein Formular bereit.
  3. Zusätzliche Theorieprüfung bei einer Prüfstelle. Sie baut auf dem Online-Test auf und findet bei einer vom LBA benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF) statt.

Das Selbststudium ist keine Flugstunde mit Lehrer. Die FAQ des LBA zum Kompetenznachweis empfiehlt dafür „am besten“ ein freies Feld. Viele Prüfstellen verbinden laut derselben Seite das praktische Training mit der Vorbereitung auf die Theorie und nehmen danach die Prüfung ab.

Die Prüfung bei der Prüfstelle

Die Prüfung umfasst mindestens 30 Multiple-Choice-Fragen; bestanden hast du mit mindestens 75 % der erreichbaren Punkte. Die Fragen verteilen sich auf Meteorologie, Flugleistung von Drohnen sowie technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden (UAS.OPEN.030 Nr. 2 Buchst. c der VO (EU) 2019/947). Das LBA beschreibt dieselbe Prüfung mit 30 Fragen aus 3 Fachgebieten (LBA: Zeugnis A2).

Welche Prüfstellen es gibt, steht in der Liste der benannten Prüfstellen. Am 21.10.2026 standen dort 24 Stellen mit Anschrift und Kontakt, verteilt über Deutschland. Die Spalte „Prüfung“ zeigt, ob eine Stelle nur A2 oder auch das Zeugnis für Standardszenarien (STS) abnimmt. Eine Empfehlung spricht das LBA nicht aus, und auch hier steht keine.

Zur Prüfung brauchst du einen gültigen Ausweis. Bist du minderjährig, musst du zusätzlich die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters vorlegen (§ 21a Abs. 2 LuftVO). Das Mindestalter für Fernpiloten liegt in Deutschland bei 16 Jahren (LBA-FAQ).

Nach bestandener Prüfung beantragst du das Zeugnis nicht selbst. Die Beantragung läuft laut der Fernpiloten-Seite des LBA ausschließlich über die Prüfstelle. Ausgestellt wird das Zeugnis vom LBA, das es als PDF-Datei per E-Mail verschickt.

Was kostet der Drohnenführerschein A2?

Amtlich fest steht nur die Gebühr des LBA: 30,00 € für die Ausstellung des Fernpiloten-Zeugnisses A2 (FAQ zum Kompetenznachweis). Im Gebührenverzeichnis steht derselbe Betrag unter Abschnitt Drohnen Nr. 37 a aa (LuftKostV).

Die Gebühr der Prüfstelle ist dagegen kein amtlicher Wert. Das LBA schreibt, dass die Prüfstellen Gebühren für die Prüfung erheben, die Prüfungen oft mit Lehrgängen verbinden und ihre Preise selbst festlegen; über die Höhe macht das Amt keine Angaben (FAQ zum Kompetenznachweis). Deshalb nennen wir hier auch keinen Durchschnitt. Frag bei zwei, drei Stellen nach, was im Preis steckt: nur Prüfung oder auch Lehrgang und Praxis.

Wer bei null anfängt, zahlt also mindestens die 25 € für den Kompetenznachweis A1/A3 und die 30 € für das Zeugnis beim LBA, dazu den Preis der Prüfstelle (LBA: Gebühren). Die Registrierung als Betreiber und die Versicherung kommen getrennt dazu; die Kostenübersicht stellt alles nebeneinander.

Gültigkeit und Verlängerung

Das Zeugnis A2 gilt fünf Jahre, wie der Kompetenznachweis (VO (EU) 2019/947, UAS.OPEN.070 Nr. 1). Erwirbst du es später als den Kompetenznachweis, gilt sein Ablaufdatum für alle Symbole auf dem kombinierten Zertifikat (LBA: Gültigkeit).

Verlängert wird das Zeugnis A2 nicht im LBA-Konto, sondern wieder über eine Prüfstelle: mit einer Auffrischungsschulung, die auch online sein kann, oder einer erneuten Prüfung. Alternativ zählt ein höherwertiges Zeugnis (STS). Alle Wege stehen im Ratgeber zum Verlängern.

Was A2 nicht ersetzt

Das Zeugnis betrifft nur dich als Fernpiloten. Die Registrierung als Betreiber mit e-ID an der Drohne und die Haftpflichtversicherung brauchst du zusätzlich, auch für eine C2-Drohne mit A2. Und die geografischen Gebiete, etwa um Flughäfen, Naturschutzgebiete oder Wohngrundstücke, gelten in A2 genauso wie in A1 und A3. Was für deine konkrete Drohne gilt, zeigt der Nachweis-Check.

Häufige Fragen

Brauche ich den Drohnenführerschein A2 für meine C2-Drohne?

Nur, wenn du sie in der Unterkategorie A2 nah an unbeteiligten Personen fliegen willst. Mit dem Kompetenznachweis A1/A3 allein darfst du eine C2-Drohne in der Unterkategorie A3 fliegen, also mit 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.

Was kostet das Fernpiloten-Zeugnis A2?

Das LBA verlangt für die Ausstellung 30,00 Euro. Dazu kommt die Gebühr der Prüfstelle für Prüfung und oft auch Lehrgang. Einen amtlichen Betrag dafür gibt es nicht, jede Prüfstelle legt ihren Preis selbst fest.

Kann ich die A2-Prüfung online beim LBA machen?

Nein. Anders als beim Kompetenznachweis A1/A3 legst du die zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle ab. Die Prüfstelle beantragt danach das Zeugnis, das LBA schickt es dir als PDF per E-Mail.

Darf ich mit A2 meine alte Drohne ohne C-Klasse näher an Menschen fliegen?

Nein. Drohnen ohne Klassenkennzeichnung dürfen laut LBA nur in A1 (unter 250 g) oder A3 fliegen, auch wenn du ein Fernpiloten-Zeugnis A2 hast. Für A2 brauchst du eine Drohne der Klasse C2.

Quellen

Alle Seiten abgerufen am 21.10.2026.

  1. LBA: EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
  2. LBA: Fernpiloten (Übersicht, Gültigkeit, Gebühren)
  3. LBA: FAQ zum EU-Kompetenznachweis (Kosten A2, Prüfstellen)
  4. LBA: Fragen und Antworten zu Drohnen (Unterkategorien, Bestands-UAS)
  5. LBA: Liste der benannten Prüfstellen für Fernpiloten (PStF)
  6. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, konsolidierte Fassung vom 01.05.2025 (EUR-Lex)
  7. Delegierte Verordnung (EU) 2019/945, konsolidierte Fassung vom 24.06.2025 (EUR-Lex)
  8. § 21a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  9. Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV), Gebührenverzeichnis