Stand 21.10.2026 · Quellen LBA, EU-Verordnung

Drohne unter 250 g: Welche Regeln gelten für C0 und Minis?

Mini-Drohnen unter 250 g haben die wenigsten Pflichten – aber nicht keine. Hier steht, was für die Klasse C0 und andere leichte Drohnen gilt: Nachweis, Registrierung, Versicherung, Flugregeln, Geo-Zonen und Alter.

Keine Rechtsberatung – verbindlich sind LBA und Behörden.

Darf ich das mit einer Drohne unter 250 g? Ohne Führerschein fliegen ja, über Menschenansammlungen nein, höher als 120 m nein, über Wohngrundstücke mit Kamera nur mit Zustimmung, am Flughafen nein, ohne Versicherung nein.
Häufige Fragen zu Drohnen unter 250 g in der Unterkategorie A1, nach VO (EU) 2019/947, § 21h LuftVO und LBA. Vereinfacht – Geo-Zonen vor jedem Flug bei dipul prüfen. Als Bild (WebP, 1600 × 1000 px)

Unter 250 g ist die Drohnenwelt am einfachsten: kein Führerschein, oft keine Registrierung, kein Mindestalter für Spielzeug (LBA-FAQ). Trotzdem gelten Flugregeln, Geo-Zonen und die Versicherungspflicht wie für alle anderen. Hier steht beides übersichtlich, mit Quelle für jede Zahl.

Welche Drohnen zählen dazu?

In der Unterkategorie A1 ohne Kompetenznachweis fliegen drei Gruppen: Drohnen mit der Klasse C0, Bestandsgeräte ohne Klasse unter 250 g, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, und selbst gebaute Drohnen unter 250 g mit weniger als 19 m/s (UAS.OPEN.020 Nr. 5 Buchst. a–c der VO (EU) 2019/947). Eine C0-Drohne wiegt beim Start weniger als 250 g und kann technisch höchstens 120 m über ihren Startpunkt steigen (VO (EU) 2019/945, Anhang Teil 1).

Eine wichtige Ausnahme betrifft leichte Drohnen mit C1-Kennzeichen. Für die Klasse C1 verlangt die Verordnung den Online-Lehrgang mit Prüfung, und zwar unabhängig davon, was das Gerät tatsächlich wiegt (UAS.OPEN.020 Nr. 4 Buchst. b, VO (EU) 2019/947). Maßgeblich ist das Klassenetikett, nicht die Waage.

Neu gekaufte Drohnen ohne Klasse fallen nicht mehr in diese Gruppe. Seit dem 01.01.2024 dürfen für die offene Kategorie nur noch C-klassifizierte Geräte in Verkehr gebracht werden, und später in Verkehr gebrachte Drohnen ohne Klasse dürfen dort nicht fliegen (LBA: C-klassifizierte UAS).

Führerschein, Registrierung, Versicherung

Führerschein: Für C0 und Drohnen unter 250 g ist der Kompetenznachweis A1/A3 in der Unterkategorie A1 nicht verpflichtend. Das LBA empfiehlt trotzdem sein kostenloses Online-Training, denn die Regeln musst du auch ohne Prüfung kennen (LBA: Fernpiloten). Was die Prüfung umfasst, steht im Ratgeber A1/A3.

Registrierung: Pflicht nur, wenn die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor für personenbezogene Daten hat und kein Spielzeug ist (LBA-FAQ). Weil fast jede Mini-Drohne eine Kamera hat, betrifft das die meisten Käufer. Die Schritte zur e-ID stehen im Ratgeber Drohne registrieren.

Versicherung: Immer Pflicht, ohne Gewichtsgrenze (§ 43 LuftVG). Was das für leichte Drohnen und Spielzeug heißt, erklärt der Ratgeber Versicherung unter 250 g.

Die Flugregeln in A1

  • Höhe und Sicht: Höchstens 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche und immer in Sichtweite (Art. 4 Abs. 1, VO (EU) 2019/947).
  • Menschen: Unbeteiligte Personen darfst du mit diesen Drohnen überfliegen, Menschenansammlungen niemals (UAS.OPEN.020 Nr. 2, VO (EU) 2019/947).
  • Follow-me: Im Follow-me-Modus darf die Drohne bis zu 50 m vom Fernpiloten entfernt sein, statt in Sichtweite gesteuert zu werden (UAS.OPEN.020 Nr. 3, VO (EU) 2019/947).
  • Nachts: Erlaubt, aber mit eingeschaltetem grünem Blinklicht und weiter in Sichtweite (LBA-FAQ).
  • Herstelleranweisungen: Du musst sie kennen und die Drohne danach betreiben; vor dem Flug prüfst du, ob sie in sicherem Zustand ist (UAS.OPEN.060, VO (EU) 2019/947).

Vor und während des Flugs

Auch ohne Prüfung hast du als Fernpilot Pflichten. Vor dem Start holst du die aktuellen Informationen zu den geografischen Gebieten ein und prüfst, ob die Drohne in sicherem Zustand ist. Eine zusätzliche Nutzlast darf weder die vom Hersteller festgelegte Startmasse noch die Grenze der Klasse überschreiten (UAS.OPEN.060 Nr. 1, VO (EU) 2019/947). Wer an eine C0-Drohne etwa eine schwere Zusatzkamera oder einen großen Akku montiert, kann so aus der Klasse fallen.

Im Flug darfst du nicht steuern, wenn du unter Alkohol, psychoaktiven Substanzen oder Medikamenten stehst oder aus anderen Gründen nicht fit bist. Den Luftraum um die Drohne behältst du im Blick und unterbrichst den Flug, sobald er Menschen, Tiere, Umwelt, Eigentum oder ein anderes Luftfahrzeug gefährdet. An Notfalleinsätze fliegst du nicht heran, außer die Einsatzkräfte erlauben es (UAS.OPEN.060 Nr. 2 und 3, VO (EU) 2019/947).

Geo-Zonen: wo du trotzdem nicht fliegen darfst

Die Freiheit im Luftraum endet an den geografischen Gebieten, die in § 21h LuftVO bundesweit festgelegt sind. Vor jedem Flug prüfst du sie, am einfachsten auf der Karte von dipul. Hier gibt es bewusst keine eigene Karte, denn die amtliche ist aktuell und zeigt zu jeder Zone die Rechtsgrundlage. Einige Gebiete betreffen Mini-Drohnen besonders oft:

  • Flughäfen: Über und innerhalb von 1.000 m um Flughäfen sowie entlang der um 5 km verlängerten Bahnmittellinien ist Betrieb nur in der speziellen Kategorie zulässig, für Hobbyflüge also tabu (§ 21h Abs. 3 Nr. 2 LuftVO).
  • Andere Flugplätze: Auch Flugplätze, die keine Flughäfen sind, etwa Segelfluggelände oder Sonderlandeplätze, haben eine Zone: Über ihnen und bis 1,5 km seitlich von ihrer Begrenzung darfst du nur fliegen, wenn die Luftaufsichtsstelle, die Flugleitung oder der Betreiber am Flugplatz zugestimmt hat (§ 21h Abs. 3 Nr. 1 LuftVO). Frag also vorher nach, bevor du in der Nähe eines Flugplatzes startest.
  • Wohngrundstücke: Erlaubt mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers oder Nutzers, ab 100 m Höhe unter engen Bedingungen, oder ohne Zustimmung nur mit Drohnen bis 0,25 kg, die weder Bild, Ton noch Funksignale aufzeichnen oder übertragen können (§ 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO). Mit Kamera brauchst du also in der Regel die Zustimmung.
  • Naturschutzgebiete und Nationalparks: Nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde oder wenn Landesrecht es anders regelt; die übrigen Ausnahmen gelten nicht für Freizeitflüge (§ 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO).
  • Straßen, Bahn und Wasserstraßen: Innerhalb von 100 m nur unter Bedingungen, etwa wenn die Flughöhe stets kleiner ist als der seitliche Abstand und dieser über 10 m liegt (§ 21h Abs. 3 Nr. 5 LuftVO).

Im Ausland gelten dieselben EU-Regeln, die Geo-Zonen legt aber jedes Land selbst fest. Das LBA rät, sich vor der Reise zu informieren (LBA-FAQ).

Mindestalter

Fernpiloten müssen in der offenen Kategorie grundsätzlich 16 Jahre alt sein. Kein Mindestalter gilt für C0-Drohnen, die Spielzeug sind, für selbst gebaute Drohnen unter 250 g und für Flüge unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten, der die Voraussetzungen erfüllt (Art. 9 der VO (EU) 2019/947). Deutschland hat das Alter nicht gesenkt (LBA-FAQ).

Ein Kind darf also eine C0-Spielzeug-Drohne allein fliegen, eine C0-Kameradrohne ohne Spielzeug-Eigenschaft aber nur unter Aufsicht. Ob deine Drohne dazugehört, zeigt der Nachweis-Check in vier Fragen.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Drohne unter 250 g einen Führerschein?

Für Drohnen der Klasse C0, für Bestandsgeräte unter 250 g ohne Klasse und für Eigenbauten unter 250 g nicht. Eine Drohne mit C1-Kennzeichen braucht den Kompetenznachweis A1/A3 dagegen auch dann, wenn sie leichter als 250 g ist.

Muss ich eine Drohne unter 250 g registrieren?

Nur wenn sie eine Kamera oder einen anderen Sensor für personenbezogene Daten hat und kein Spielzeug ist. Registriert wird dann nicht die Drohne, sondern du als Betreiber.

Wie hoch darf eine Drohne unter 250 g fliegen?

Höchstens 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, und immer in Sichtweite. Eine C0-Drohne ist zudem technisch so gebaut, dass sie nicht höher als 120 m über den Startpunkt steigen kann.

Darf ich mit einer Mini-Drohne über das Grundstück meines Nachbarn fliegen?

Mit Kamera nur, wenn der Nachbar ausdrücklich zustimmt oder du mindestens 100 m hoch fliegst und die weiteren Bedingungen von § 21h LuftVO erfüllst. Ohne Zustimmung erlaubt ist es nur Drohnen bis 0,25 kg, die weder Bild, Ton noch Funksignale aufzeichnen oder übertragen können.

Quellen

Alle Seiten abgerufen am 21.10.2026.

  1. LBA: Fernpiloten (Ausnahme unter 250 g und C0)
  2. LBA: Fragen und Antworten zu Drohnen
  3. LBA: C-klassifizierte UAS (Marktüberwachung)
  4. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, konsolidierte Fassung vom 01.05.2025 (EUR-Lex)
  5. Delegierte Verordnung (EU) 2019/945, konsolidierte Fassung vom 24.06.2025 (EUR-Lex)
  6. § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO): geografische Gebiete
  7. § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG): Haftpflichtversicherung
  8. dipul: Geografische Gebiete (Karte)