Wer eine Drohne kauft, sucht oft nach „Drohne registrieren“ – gemeint ist die Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das LBA vergleicht sie mit der Zulassung eines Autos auf einen Halter, mit einem Unterschied: Du bekommst eine einzige Nummer, die e-ID, und die gilt für alle deine Drohnen.
Wer muss sich registrieren?
Registrieren muss sich jeder Betreiber einer Drohne mit einer Höchstabflugmasse von 250 g oder mehr. Unter 250 g gilt die Pflicht auch, wenn die Drohne einen Sensor für personengebundene Daten hat, zum Beispiel eine Kamera, und kein Spielzeug nach der Richtlinie 2009/48/EG ist (LBA: FAQ-Betreiberregistrierung). Rechtsgrundlage ist Art. 14 Abs. 5 der VO (EU) 2019/947.
Keine Registrierung brauchst du also nur für leichte Drohnen ohne Kamera und für leichte Spielzeug-Drohnen (LBA-FAQ). Welche Pflichten für solche Geräte trotzdem gelten, steht im Ratgeber Regeln für Mini-Drohnen.
Betreiber ist, wer für die Drohne verantwortlich ist, nicht unbedingt, wer sie steuert. Ist schon eine andere Person oder ein Unternehmen als Betreiber registriert und hat die e-ID an der Drohne angebracht, musst du dich als Fernpilot nicht zusätzlich registrieren (LBA). Möglich ist die Registrierung in Deutschland grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr. Bei einer Kamera-Drohne für ein jüngeres Kind registriert sich also in der Regel ein Elternteil als Betreiber.
Registriert wirst du in dem Land, in dem du wohnst, und nie in mehreren gleichzeitig (Art. 14 Abs. 6, VO (EU) 2019/947). Wer innerhalb der EU umzieht, löscht laut LBA die deutsche Registrierung und meldet sich im neuen Land an. Mitglieder der Modellflugverbände DMFV und MFSD werden über ihren Verband registriert.
Schritt für Schritt zur e-ID
So läuft die Registrierung als natürliche Person nach den Angaben des LBA:
- Daten und Unterlagen bereitlegen. Vollständiger Name wie im Ausweis, Geburtsdatum, Scan von Personalausweis oder Pass mit Gültigkeitsdatum (als PNG, JPG oder JPEG), Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice.
- Im Registrierungsportal des LBA anmelden. Den Zugang findest du auf der Seite „UAS-Betreiberregistrierung“ des LBA. Juristische Personen laden statt des Ausweises zum Beispiel einen Handels- oder Vereinsregisterauszug hoch.
- Bearbeitung abwarten. Laut FAQ des LBA kann sie bis zu 14 Werktage dauern.
- e-ID im Nutzerkonto abrufen. Die Nummer erscheint erst, wenn alle Felder ausgefüllt sind, vor allem die Versicherungsnummer (LBA-FAQ).
- e-ID an jeder Drohne anbringen. Wie das geht, steht im nächsten Abschnitt.
Die Versicherung brauchst du also schon vor der Registrierung. Warum sie Pflicht ist und worauf du achten solltest, erklärt der Ratgeber Drohnenversicherung. „Juristische Person“ heißt übrigens nicht „gewerblich“: Auch Einzelunternehmer registrieren sich als natürliche Person, betont das LBA.
Was kostet die Registrierung?
Natürliche Personen zahlen 20,00 €, juristische Personen 50,00 € (LBA: Gebühren). Die Beträge stehen im Gebührenverzeichnis unter Abschnitt Drohnen Nr. 41 (LuftKostV). Die Gebühr ist einmalig; bezahlt wird per Gebührenbescheid im Nutzerkonto. Alle anderen Gebühren rund um Drohnen zeigt die Kostenübersicht.
Die e-ID richtig anbringen
Die e-ID hat ein EU-weit festes Format, zum Beispiel „DEU87astrdge12kc-xyz“: DEU für Deutschland, dann 13 zufällige Zeichen, deren letztes eine Kontrollziffer ist, und nach dem Bindestrich drei Zeichen als PIN (LBA-FAQ). Die PIN hältst du geheim. Auf die Drohne kommt nur der Teil vor dem Bindestrich.
Angebracht wird die Nummer auf jeder Drohne (Art. 14 Abs. 8, VO (EU) 2019/947). Ein feuerfestes Schild mit Name und Adresse wie nach altem Recht ist nicht mehr nötig. Die Nummer muss an einer geeigneten Stelle sitzen; ein QR-Code ist erlaubt, wenn er groß genug ist, um ihn ohne Schwierigkeiten zu lesen (LBA-FAQ). Das Batteriefach zählt nur bei originalgetreuen Flugmodellen als geeignete Stelle, nicht bei Drohnen.
Hat deine Drohne eine direkte Fernidentifizierung, gibst du die e-ID mit PIN zusätzlich dort ein. Das betrifft nach dem LBA Drohnen über 250 g mit Klassenkennzeichnung, außer Klasse C4 und Eigenbauten. Die Nummer muss trotzdem auch physisch auf der Drohne stehen (LBA-FAQ).
Verwechsle die e-ID nicht mit der Nummer auf deinem Kompetenznachweis. Die gehört zu dir als Fernpilot (Remote-Pilot-ID) und steht auf dem Dokument, das du beim Fliegen dabeihast.
Nach der Registrierung
Deine Daten musst du aktuell halten: Jede Änderung, etwa ein Umzug oder eine neue Versicherung, gehört unverzüglich ins Nutzerkonto (§ 66a Abs. 3 LuftVG). Wer das versäumt, handelt ordnungswidrig; der Bußgeldrahmen reicht bis zu 50.000 € (§ 58 Abs. 1 Nr. 19 und Abs. 3 LuftVG). Das ist der gesetzliche Höchstrahmen, kein fester Betrag.
Fliegst du eine Zeit lang nicht, musst du nichts löschen. Im Nutzerkonto kannst du den Status selbst auf „inaktiv“ setzen und später wieder aktivieren. Eine echte Löschung lässt sich nach der Archivierungsfrist nicht rückgängig machen, und eine neue Registrierung kostet dann erneut (LBA-FAQ).
Was mit deinen Daten passiert
Das LBA führt die Registrierungen in einem eigenen Register und schickt dir die Registrierungsnummer elektronisch; sie gilt für alle Drohnen, die du betreibst (§ 66a Abs. 5 LuftVG). Gespeichert werden nur die Angaben aus der Registrierung: Name und Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail und Telefon sowie die Nummer der Versicherungspolice (§ 66a Abs. 2).
Weitergeben darf das LBA diese Daten im Einzelfall an Behörden von Bund, Ländern und anderen EU-Staaten, etwa für Verwaltungsmaßnahmen im Luftverkehr, zur Verfolgung von Verstößen und Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefahren (§ 66a Abs. 6 LuftVG). Genau dafür ist die e-ID an der Drohne da: Findet jemand ein Gerät, wendet sich die Ordnungsbehörde an das LBA, um den Betreiber zu ermitteln (LBA-FAQ). Wer seine Drohne verliert, profitiert also von einer gut lesbaren Nummer.
Eine neue Drohne braucht keine neue e-ID; du bringst einfach deine bestehende Nummer an. Ob du daneben einen Führerschein brauchst, hängt von Gewicht und Klasse ab – das zeigt der Nachweis-Check.
Häufige Fragen
Muss ich meine Drohne registrieren?
Registriert wird nicht die Drohne, sondern du als Betreiber. Pflicht ist das ab 250 g Startmasse und auch darunter, wenn die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor für personenbezogene Daten hat und kein Spielzeug ist.
Was kostet die Registrierung beim LBA?
Für natürliche Personen 20,00 Euro, für juristische Personen wie Vereine oder GmbHs 50,00 Euro. Die Gebühr ist einmalig.
Brauche ich für jede Drohne eine eigene e-ID?
Nein. Du bekommst eine einzige e-ID, die für alle Drohnen gilt, die du betreibst. Auch für eine neu gekaufte Drohne brauchst du keine neue Nummer, du klebst nur deine vorhandene e-ID darauf.
Was darf auf der Drohne stehen – die ganze e-ID?
Nein. Die letzten drei Zeichen nach dem Bindestrich sind eine geheime PIN. Auf die Drohne gehört nur der Teil davor. Die volle Nummer mit PIN brauchst du nur, um sie in die Fernidentifizierung einer Drohne einzugeben.
Quellen
Alle Seiten abgerufen am 21.10.2026.
- LBA: UAS-Betreiberregistrierung (Daten, Gebühren)
- LBA: Fragen und Antworten zu Drohnen (FAQ-Betreiberregistrierung)
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, konsolidierte Fassung vom 01.05.2025 (EUR-Lex)
- § 66a Luftverkehrsgesetz (LuftVG): Register über Betreiber
- § 58 Luftverkehrsgesetz (LuftVG): Bußgeldvorschriften
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV), Gebührenverzeichnis